Kurzinfo: Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Eine Hausbesitzerhaftpflichtversicherung schützt vor vielen Schadensfällen rund um das vertraute HeimDefinition

Diese Art von Haftpflichtversicherung schützt den Haus- und Grundbesitzer vor der Inanspruchnahme Dritter aus der gesetzlichen Haftung privatrechtlichen Inhalts durch Obliegenheitsverletzungen.

Was ist versichert?

Versichert ist die Übernahme berechtigter und Ablehnung unberechtigter Schadenersatzansprüche Dritter aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.

Einige Beispiele:

  • Der Haus- und / oder Grundbesitzer kommt seiner Streupflicht von Splitt oder Salz in der Winterzeit nicht nach. Dies hat zur Folge, dass ein Fußgänger stürzt und sich einen Beinbruch zuzieht.
  • Sträucher sind nicht ordnungsgemäß zurückgeschnitten, weshalb mangels Übersicht ein Verkehrsunfall passiert.
  • Herunterfallende Äste verursachen Schäden an parkenden Fahrzeugen.

Versicherungssumme

Wie so oft, ist auch hier eine höchstmögliche Versicherungssumme sinnvoll.

Fazit

Soweit mein Anwesen noch Kontakt mit der Zivilisation hält :-), sollte man eine solche Versicherung abschließen. Wie die gewählten Beispiele zeigen, kann der Versicherungsfall schnell eintreten und bei fehlender Haftpflichtversicherung unangenehme Folgen für den Haus und / oder Grundbesitzer haben.

 

Bild: foto76 / FreeDigitalPhotos.net

Kurzinfo: Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung macht Sinn, wenn man zum Beispiel Ölfässer lagert oder weiterverarbeitet.Definition

Bei Privatpersonen redet man auch von der Öltankversicherung. Sie schützt vor der gesetzlichen Haftung aus dem Besitz und / oder Betrieb gewässerschädlicher Stoffe wie zum Beispiel eines Öltanks für die Heizung.

Was ist versichert?

Versichert ist die Übernahme berechtigter und Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche wegen Fahrlässigkeit. Auch ohne Verschulden (Gefährdungshaftung) haftet, wer gewässerschädlicher Stoffe besitzt, lagert oder verarbeitet.

Versicherungssumme

Wie bei einigen anderen Haftpflichtversicherungen ist die Versicherungssumme höchstmöglich zu wählen.

Fazit

Wenn man bedenkt, dass bereits ein Tropfen Öl bis zu 1000 Liter Wasser verunreinigen kann, lassen sich die Kosten zur Beseitigung einer Ölverschmutzung ausmalen. Dieses Risiko gehört unbedingt versichert und kann zum Beispiel auch wichtig für Landwirte, Großgrund-, Fabrik- oder Tankstellenbesitzer sein, die Öltanks auf Wiesen oder Feldern lagern und somit dem Risiko eines Grundwasserschadens akut ausgesetzt sind.

 

Bild: Sura Nualpradid / FreeDigitalPhotos.net

Kurzinfo: Berufs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Eine Berufshaftpflichtversicherung lohnt sich zum Beispiel für Anwälte und NotareDefinition

Hierbei handelt es sich eigentlich um eine spezielle Erweiterung der Betriebshaftpflicht. Sie ist auf die speziellen Anforderungen beratender Berufe ausgerichtet.

Was ist versichert?

Versichert ist die Übernahme berechtigter und Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Beratung oder fahrlässiger Handlung bei der Berufsausübung. Da es sich um die Regulierung von Vermögensschäden handelt, spricht man auch von einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Versicherungssumme

Hier gilt es die berufsspezifischen Risiken zu berücksichtigen. So haben Anwälte oder Anlageberater ein anderes Anforderungsprofil an die Absicherung aus Vermögensschäden als Hebammen oder Tagesmütter. Daher ist eine fachkundige Risikoanalyse beispielsweise auch für Ärzte, Beamte, Juristen oder Notare notwendig.

Fazit

Die Notwendigkeit des Versicherungsschutzes ergibt sich aus der Beschreibung und teilweise wird eine derartige Absicherung auch vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Bei Hebammen haben Prämienerhöhung dieser Versicherung fast zu einem Bankrott eines kompletten Berufsstands geführt, da die Höhe der zu zahlenden Beiträge den Verdienst der Hebammen in einigen Fällen sogar übersteigt.

 

Bild: © GG-Berlin / PIXELIO

Kurzinfo: Bauherrenhaftpflichtversicherung

Definition

Bei Neu- oder Umbauten von Gebäuden trägt der Bauherr besondere Risiken, insbesondere die Verkehrssicherungspflicht der Baustelle.

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung kann im Notfall den finanziellen Ruin des Bauherren verhindern

Was ist versichert?

Versichert ist die Übernahme begründeter und die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche von Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus dem Bauherrenrisiko. Eine Spezialität ist hier die Deckung sogenannter Allmählichkeitsschäden.

Dies sind Schäden, die nicht akut durch Bagger, Baumaschinen, unzureichende Sicherung der Baustelle, unsachgemäße Lagerung der Baumaterialien und Baustoffe, dem Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht (verschmutzte Straßen) und ähnlichem eintreten, sondern allmählich, nach und nach, bemerkbar werden. Ein Beispiel ist die Absenkung von Nachbargrundstücken oder Schäden an anderen Gebäuden durch Feuchtigkeit, Gase, Temperatur oder Wasser.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme entspricht den bekannten Deckungsvarianten der Haftpflichtversicherung. Standard ist hier 15 Millionen Euro pauschal für Personen- Sach- und Vermögensschaden.

Fazit

Obwohl die einzelnen Gewerke eines Bauvorhabens in der Regel durch Handwerker ausgeführt werden, die auch einen Versicherungsschutz nachweisen müssen und die Bauaufsicht durch Architekten oder Bauträger geführt wird, ist diese Versicherung ein Muss für jeden Bauherren, da er für anfallende Schäden stets einzutreten hat. Bis zur Ermittlung des tatsächlich Schuldigen und dessen Schadensübernahme, kann der Bauherr durch die Verpflichtungen zur Schadensübernahme finanziell ruiniert sein.

Die Versicherungsprämie bemisst sich nach der Bausumme und gilt für die Dauer des Bauvorganges, maximal für drei Jahre. Besondere Bauvorhaben werden individuell geregelt. Oft ist das Bauherrenrisiko mit einer geringen Bausumme Bestandteil der Privat- oder Berufshaftpflichtversicherung. Daher ist eine Überprüfung sinnvoll, damit man weiß, ob eine zusätzliche Haftpflichtversicherung im speziellen Fall noch Sinn macht.

 

Bild: antpkr / FreeDigitalPhotos.net

Deutsche zahlen fast 200 Euro im Monat für Versicherungen

Der Europäischer Versicherungsverband (Insurance Europe) zeigt in seinem aktuellen europäischen Vergleich wie hoch die durchschnittlichen Ausgaben für Versicherungen pro Kopf sind. Zur Datenerhebung wurden die Zahlen aus 2012 von 32 europäischen Staaten herangezogen. Demnach gab jeder Deutsche im Jahr 2012 durchschnittlich 2219 Euro für Versicherungen aus.

Die 2219 Euro verteilen sich wie folgt:

  • 1070 Euro für Altersversorgung
  • 716 Euro für Kfz-, Haftpflicht-, Unfall-, Sach- und Rechtsschutzversicherungen
  • 433 Euro nicht spezifizierte sonstige Versicherungen

Der europäische Durchschnitt liegt bei 1843 Euro pro Kopf und Jahr:

  • 1083 Euro für Altersversorgung
  • 760 Euro für Kfz-, Haftpflicht-, Unfall-, Sach- und andere Versicherungen

Bei den Investitionen in ihre private Altersversorgung liegen nachstehende Europäer deutlich vor den Deutschen:

  • Briten 2740 Euro
  • Belgier 1925 Euro
  • Franzosen 1728 Euro
  • Italiener 1146 Euro
  • Niederländer 1135 Euro

Fazit

Das ist natürlich Wasser auf die Mühlen der Versicherungswirtschaft. Grundsätzliche Aspekte wie die Einbeziehung der gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorge bleiben außen vor. Besonders unter dem Aspekt, dass es in der Bundesrepublik zwar eine kaum ausreichende, aber immerhin eine der besten gesetzlichen Rentenversicherungen gibt.

2219 Euro gibt jeder Deutsche im Schnitt jährlich für Versicherungen ausSicher stünde es dem Verband auch gut zu Gesicht darüber zu berichten wie effektiv mit dem Geld der Versicherungsnehmer umgegangen wird, welche Erträge den Versicherten zustehen und welche sie tatsächlich erhalten bzw. was ihnen durch Buchhaltungstricks vorenthalten wird. Bedingt durch die Investitionen in Staatsanleihen, Immobilien, Verflechtung mit Banken und Unternehmen ist die Stabilität der Versicherungswirtschaft genau wie die der Banken fragil und mit Vorsicht zu betrachten. Bei der enormen Anzahl von Zusammenschlüssen bzw. Übernahmen traditioneller und namhafter Versicherer zu verschiedenen Holdings kann man davon ausgehen, dass die finanzielle Unabhängigkeit dieser Gesellschaften kaum der Grund sein kann. Hier wird konsequent auch das Motto „Too big to fall“ verfolgt. Schließlich hat die Rettungsschirminflation gezeigt, dass das Risiko im Ernstfall auf den Sparer und Steuersklaven abgewälzt wird. Sollte die Haftungspyramide der Banken auf die Versicherungswirtschaft übernommen werden, sind dann auch die „Kleinen“ dran. Ein Kapital von 100.00 Euro ergibt für einen 65jährigen bei einer Sofortrente rund 330 Euro. Somit kann sich jeder ausrechnen, wann er gegebenenfalls in die Haftung genommen wird und seine Ansparung zur Sanierung herangezogen werden könnten. Aus diesem Grunde gilt auch hier die Binsenweisheit „Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast“.

Es soll hier keinesfalls der Eindruck der Angstmacherei entstehen. Der Hinweis „Trau, schau, wem“ gehört einfach mehr denn je zur grundsätzlichen Einstellung eines mündigen Verbrauchers.

Kurzinfo: Betriebshaftpflichtversicherung

Eine Betriebshaftpflichtversicherung gehört zu jedem Unternehmen dazu und schütz vor finanziellen SchädenDefinition

Sie ist die Haftpflichtversicherung für Freiberufler, Handwerker oder Unternehmer und dient zum Schutz gegen Schadensersatzforderungen, die aus der betrieblichen Tätigkeit entstehen können.

Was ist versichert?

Versichert ist die Übernahme berechtigter und Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf den Versicherungsnehmer und die jeweiligen Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit.

Beispiele:

  • Bei Besuch eines Kunden in den Betriebsräumen verletzt sich dieser.
  • Eine Lebensmittelvergiftung verursacht die Einlieferung ins Krankenhaus.
  • Im betrieblichen EDV-System hat sich ein Virus eingenistet. Durch die Internetnutzung wird dieser verbreitet und schädigt andere EDV-Systeme.
  • Der Steuerberater verpasst eine Frist und der Steuerzahler muss unangemessene Steuern bezahlen.

Hier schützt also eine Betriebshaftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen.

Versicherungssumme

Es gilt die höchstmögliche Versicherungssumme zu wählen.

Fazit

Für Betriebsinhaber ist der Abschluss einer Betriebshaftpflicht unbedingte Pflicht, um finanzielle Schäden und Forderungen zu verhindern.

 

Bild: Naypong / FreeDigitalPhotos.net

Kurzinfo: Amts- und Diensthaftpflichtversicherung

Definition

Hier handelt es sich um eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung, für die mit hoheitlichen Aufgaben betrauten Bediensteten. Meist sind das Beamte. Sie schützt vor Regressforderungen des / der Dienstherren im Falle einfacher oder grober Fahrlässigkeit.

Der Arbeitgeber bzw. Dienstherr muss dem Kernbereich des öffentlichen Dienstes zuordenbar sein. Dies sind meist Gebietskörperschaften, Anstalten, Körperschaften oder Stiftungen des öffentlichen Rechtes. Erzieher, Kindergärtner und Lehrer bilden hier eine Ausnahme.

Was ist versichert?

Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch fahrlässige bzw. grob fahrlässige Handlungen entstehen und Schadensersatzansprüche durch geschädigte Dritte und / oder Regressansprüche durch den Dienstherren nach sich ziehen. Eine Absicherung gegen den Verlust von Schüsseln der Diensträume, Schäden durch den Gebrauch von Dienstfahrzeugen oder der Verlust hoheitlichem Eigentums ist optional möglich. Hier ist zu beachten, dass die jeweiligen Dienstverträge genau regeln, wann und in welcher Höhe der Dienstherr Regressansprüche geltend machen kann.

Beispiele:

  • Aufsichtspflichtverletzung eines Lehrers bei der Pausenaufsicht
  • Falschberatung eines Bürgers durch einen Beamten
  • sogenannte Begleit- oder Kollateralschaden durch Polizei oder Bundeswehr

 

Zielgruppen (Auszüge)

Für Beamte kann sich eine Amts- und Diensthaftpflichtversicherung lohnenÖffentlich Bedienstete in

  • Bundeswehr
  • Forschungsanstalten
  • Forstwesen
  • Grenzschutz
  • Heilberufen
  • Justiz
  • Kindertagesstätten
  • Kirchen
  • Polizei
  • Schulen
  • Umweltämtern
  • Universitäten
  • Verwaltungen
  • Zoll
  • etc

Versicherungssumme

Die Mindesthöhe ergibt sich aus der möglichen Haftung, die der Dienstvertrag bzw. gesetzliche Regelungen oder Vorschriften vorgeben. Bei Personen- und Sachschäden bieten sich 50 Millionen Euro an. Wenn man die Deckungssumme pauschal abschließt, ist der Vermögensschaden in dieser Höhe mitversichert. Die Höchstsumme je Person sollte 20 Miollionen Euro nicht unterschreiten.

Fazit

Diese Versicherung wird bisher selten in Anspruch genommen. Aus diesem Grund sind die Versicherungsprämien auch sehr günstig. Einige Versicherer bieten diesen Versicherungsschutz als Ergänzung zur Privathaftpflichtversicherung an.

Angesichts der zunehmenden Möglichkeiten zur Überprüfung von Amtsvorgängen erscheint der Abschluss dieser “Berufshaftpflichtversicherung“ für unerlässlich. Besonders das tragische Unglück vom 24. Juli 2010 in Duisburg während der Loveparade zeigt, welche Ausmaße grob fahrlässige Planungen und Aufsichten verursachen können. In dem nun folgenden Prozess geht es nicht nur um die strafrechtliche Aufarbeitung, sondern er dient auch im Ergebnis als Grundlage, um zivilrechtliche Forderungen zu begründen.

 

Bild: © Uwe Schlick / PIXELIO

Grundlagen der Haftpflichtversicherung (Teil 2)

Kann ein Rettungsschirm für das Auto oder das Haus sein: Eine Haftpflichtversicherung.

Die Versicherungspflicht

Für die Ausübung besonders gefährlicher Berufe, Hobbys, das Halten von Kraftfahrzeugen etc. wird das Bestehen einer entsprechenden Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Im Falle des nicht Bestehens dieses Versicherungsschutzes ist die entsprechende Ausübung untersagt und verboten. Hier ist besonders auf die Folgen eines Mahnverfahrens wegen Nichtzahlung der Versicherungsprämie zu achten, die innerhalb gewisser Fristen automatisch das Erlöschen des Versicherungsschutzes zur Folge hat. Auch muss ich darauf achten, in welchem Teil der Welt ich mich aufhalte. Die aktuell jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen regeln die Versicherungspflicht.

Ein Beispiel:

Die Wassersporthaftpflichtversicherung ist in großen Teilen Europas vorgeschrieben, in Deutschland jedoch nicht.

Arten dieser Haftpflicht sind z. B.

  • Amtshaftpflichtversicherung / Diensthaftpflichtversicherung
  • Berufshaftpflichversicherung (Ärzte, Anlageberater, Juristen, Notare)
  • Jagdhaftpflichtversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Sportboothaftpflichtversicherung

Freiwillige Versicherung

Ungeachtet, ob Pflicht oder freiwillig, ergeben sich die Risiken aus der individuellen Tätigkeit und des persönlichen Besitzes und Eigentums.

Arten dieser Haftpflicht sind z.B.

  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • Berufshaftpflichthaftpflichtversicherung (z.B. für Tagesmütter)
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
  • Private Haftpflichtversicherung (die Basis für jede/n Volljährige/n)
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung
  • Wassersporthaftpflichtversicherung

Was ist versichert?

Versichert sind:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Ein Personenschaden ist ein versicherter, ersatzpflichtiger Schaden im Rahmen der Haftpflichtversicherung, der die Verletzung, die Gesundheitsschädigung oder den Tod von Menschen zur Folge hat.

Ein Sachschaden ist ein versicherter, ersatzpflichtiger Schaden im Rahmen der Haftpflichtversicherung, der die Substanzschädigung oder Vernichtung von Sachen zur Folge hat.

Ein Vermögensschaden ist ein versicherter, ersatzpflichtiger Schaden im Rahmen der Haftpflichtversicherung, der weder eine Person noch eine Sache unmittelbar schädigt, jedoch durch schuldhaftes Verhalten einem anderen gegenüber einen finanziellen Schaden zur Folge hat. Dabei unterscheidet man zwischen „echten“ Vermögensschäden und Sach- bzw. Personenfolgeschäden, die als „unechte“ Vermögensschäden bezeichnet werden.

Wie hoch sind die Versicherungssummen?

Durch die meist unbegrenzte Haftung sollten wir auch die unbegrenzte bzw. höchstmöglichste Versicherungssumme auswählen. Wir finden oft den Begriff der „Unbegrenzten Deckungssumme“, die jedoch meist mit einer Einschränkung von maximal 7,5 Millionen Euro je Schadensfall oder ähnlichem behaftet ist. Dabei ist darauf zu achten, dass die Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gilt.

 

Bild: renjith krishnan / FreeDigitalPhotos.net