Kurzinfo: Jagdhaftpflichtversicherung

In Deutschland besteht für Jäger eine Versicherungspflicht, die auch Jagdhunde mit abdecken sollDefinition

In Deutschland ist die Voraussetzung eines Jagdscheines das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung. Sie muss der Laufzeit des Jagdscheins (meist 3 Jahre) entsprechen. Jedes Jahr muss eine Bestätigung der Versicherung der Aufsichtsbehörde unaufgefordert vorgelegt werden, damit einem der Jagdschein nicht wieder aberkannt wird.

Was ist versichert?

Versichert ist die Übernahme berechtigter und Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche von Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus dem Risiko des Jagdbetriebes. Diese Versicherung beinhaltet meist auch die Versicherung von Hunden oder Jagdvögeln. Diese „Jagdgehilfen“ unterliegen in der Grunddeckung immer einer zahlenmäßigen Beschränkung, was vor Versicherungsabschluss natürlich unbedingt in Erfahrung gebracht werden sollte.

Versicherungssumme

Gesetzlich vorgeschrieben sind im Moment unzureichende 500.000 Euro je Personen und 50.000 Euro je Sachschaden. Da aber auch hier die unbegrenzte Haftung gem. §823 BGB besteht, sind maximale Deckungssummen anzuraten

Fazit

Hier besteht wenig Raum zur Gestaltung. Diese Versicherung ist laut Gesetz einfach Pflicht. Unzeitgemäß sind die gesetzlichen Mindestdeckungssummen. Sollte der ein oder andere Politiker Schrotkugeln eines Mindestversicherten einfangen, bewegt sich da bestimmt was. Als Getroffener ist er ja dann Fachmann.

 

Bild: © Rainer Sturm / PIXELIO

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