Kfz-Versicherung ohne Schufa

Wie Banken, so haben auch Versicherungen das Recht, sich bei der Schufa über die Zahlungsfähigkeit des Kunden zu erkundigen. Hierbei erfährt die Versicherung unter anderem auch, ob der Antragsteller die Versicherungsbeiträge termingerecht bezahlt hat oder nicht. Für eine Versicherung ist das somit eine Art Rückversicherung, damit in Zukunft die Raten auch nicht ausbleiben. Gibt die Schufa Auskunft, dass der Versicherte seine Beiträge nicht oder unregelmäßig bezahlt hat, dann kann es vorkommen, dass der Versicherer das Zusammenkommen einer Versicherung mit dieser Person ablehnt.

Kfz-Versicherung ohne SchufaWie bei allen Wechseln der Versicherung zu einem anderen Anbieter, so ist es auch bei einer Kfz-Versicherung sinnvoll, regelmäßig unter den zahlreichen Versicherungen untereinander zu vergleichen. Auf zahlreichen Vergleichs-Portalen kann so ein Vergleich ausgeführt werden. Ein solcher Dienstleister ist auf vielen Internetseiten zu finden. Dort kann der Interessierte anhand eines Vergleich-Rechners die für Ihn günstigste und beste Versicherung ausfindig machen.
Anhand seiner Angaben erfährt der Interessent in wenigen Minuten, ob die neue Versicherung zustande kommt oder nicht. Selbstverständlich erkundigt sich der Versicherer dabei auch über die Bonität des Antragstellers, fällt diese Antwort negativ aus, dann kann die Versicherung den Antrag ablehnen.
Bei dieser Methode kann der zukünftige Versicherungsnehmer in aller Ruhe nach einem Versicherer suchen, der trotz negativer Schufa-Auskunft mit dem Betroffenen einer Kfz-Versicherung zustimmt.

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Kurzinfo: Mediation

Ein Mediator kann als letzte Möglichkeit eine außergerichtliche Einigung herbeiführen und die Wogen so wieder glätten.Wie der Begriff schon vermuten lässt hat die Mediation das Ziel mit Hilfe eines speziell ausgebildeten und unabhängigen Vermittlers, dem Mediator, eine außergerichtliche Konfliktlösung zu erreichen. Das Prinzip geht auf die einfache Streitschlichtung durch eine dritte Person zurück.

Mediation eignet sich besonders bei den alltäglichen Streitigkeiten des Lebens wie

  • Arbeits-,
  • Mietrechts-,
  • Nachbarschafts- oder
  • Vertragsstreitigkeiten

Durch das Erreichen eines schnellen Ergebnisses mit einer Prozessabwendung spart man Zeit und Nerven ohne zusätzliche Kosten. Erzielt man mit der Gegenseite keine Einigung, steht einem der Weg zu den Gerichten nach wie vor offen, um den bestehenden Konflikt zu lösen. Der Aufwand ist dann natürlich um einiges höher.

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Die bessere Kopie

Was in der Kunstszene durch Kopien längst eine anerkannte und etablierte Möglichkeit ist, sich auch als normalverdienender Mensch Kunst ins Haus zu holen, wird in anderen Bereichen noch gerne kritisch gesehen und scheidet die Geister.

Insbesondere in der Liebhaberszene der Uhrenfreunde werden Replica Uhren mitunter sehr argwöhnisch und abfällig betrachtet – geben sie doch vor, genau die gleichen hochpreisigen, stylishen und ausgetüftelten Kunstwerke der Feinmechanik zu sein wie ihre „echten“ Brüder mit den klangvollen Namen. Das aber zu einem wesentlich günstigeren Preis.

Replica-Uhren teurer Markenuhren können eine preisgünstige Alternative sein.„Ist die echt?“ ist sicher eine der am Meisten gestellten Fragen beim Anblick einer Rolex, Breitling oder Hublot. Sagt doch die Antwort viel über den gesellschaftlichen und finanziellen Status, den Anspruch und auch den Geschmack des Trägers aus. Die hochwertige Uhr als Statussymbol wird durch die Hersteller streng kontrolliert und durch lizensierten Verkauf und Registrierung der Originale geschützt. Dagegen steht die große Grauzone der Kopien. Zwischen Billigstware und guten Replikaten von Uhren liegen Welten, und man muss schon genauer hinschauen, um zu unterscheiden und die richtige Wahl zu treffen.

An einem Ende der Qualitätsskala stehen billige Kopien, die nicht einmal die Optik gut kopieren, geschweige denn eine zuverlässige Funktion besitzen und die zu Tausenden aus dem Urlaub aus Fernost mitgebracht werden

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Kostenlose Girokonten längst keine Seltenheit mehr

Durch ein kostenloses Girokonto kann man sich die Kontoführungsgebühren sparen.Wer immer noch teure Gebühren für sein Girokonto zahlt, sollte sich einen Bankwechsel stark überlegen. Denn mittlerweile bieten immer mehr arrivierte Großbanken bzw. deren Direktbanken Konten ohne Kontoführungsgebühren an und belohnen sogar bei einer Kontoeröffnung. Die Vorteile für den Kunden liegen auf der Hand: Er profitiert von den etablierten Strukturen einer Großbank bei gleichzeitig günstigen Bedingungen. Beispiele für das Modell gibt es einige.

So bietet die DAB-Bank (HVB-Tochter) derzeit zum Beispiel seinen Neukunden bei regelmäßigen Gehaltseingängen ein Startguthaben von 90 Euro. Ähnliches bietet die Comdirekt, die sich mittlerweile als Direktbank der Commerzbank einen Namen gemacht hat. Dort erhält man bei regelmäßigen Geldeingängen 50 Euro und falls einem das Girokonto dann doch nicht so gut gefällt, hat man das Recht auf weitere 50 Euro, was der beworbenen Zufriedenheitsgarantie entspricht. Zusätzlich erhält man bei den Angeboten der DAB-Bank, der Comdirect oder auch der Norisbank (Tochter der Deutschen Bank) auch noch eine kostenlose Kreditkarte (Visa oder Mastercard). Leicht lassen sich auch die verschiedenen Angebote für Girokonten vergleichen, zum Beispiel auf girokontovergleich.eu.

Geld abheben und einzahlen kann man ganz einfach an den Terminals der jeweiligen Muttergesellschaft bzw. an anderen Bankautomaten der Cashgroup (Postbank, Hypovereinsbank, Citibank, Deutsche Bank, Commerzbank…). Die Angebote sprechen also für sich und haben schon einige Kunden dazu bewogen die Bank zu wechseln. Bisher sind es aber vor allem noch junge Menschen, die auf Direktbanken und die Technik des Onlinebankings setzen, doch auch ältere Bankkunden werden durch die vielen guten Angebote darauf aufmerksam, dass Kontoführungsgebühren kein Muss in der heutigen Zeit mehr sind.

 

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BaFin warnt: Lebensversicherer durch Niedrigzinsen gefährdet

Kunden von Lebensversicherungen müssen eventuell um ihre Rendite bangenDie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Berlin warnt vor drohender Zahlungsunfähigkeit deutscher Lebensversicherer. Kurz- und mittelfristig soll keine Gefahr bestehen. Allerdings besteht Anlass zur Sorge für die langfristigen Verpflichtungen. Bereits im Artikel über das beabsichtigte Gesetz der GroKo zur Änderung der Ausschüttung von Bewertungsreserven an die Lebensversicherungskunden wurde vermutet, dass der wahre Grund zur Gesetzesvorlage die drohende Zahlungsunfähigkeit der Versicherer sei. Dies wird nun durch eine Veröffentlichung der BaFin bestätigt.

Die Situation: Die Lebensversicherer sind, bedingt durch die Niedrigzinsen, nicht mehr in der Lage Renditen gemäß Zusagen zu erwirtschaften. Sichere Investitionen werfen Renditen um 1 % und weniger ab. Ein „Ausweg“ ist es Anleihen minderwertiger Gläubiger zu erwerben, um höhere Zinsen zu erwirtschaften. Allerdings besteht hier auch die Möglichkeiten des Totalverlusts. Wenn man sieht wie die Staatsanleihen des bankrotten Griechenlands, um ein vielfaches überzeichnet, von institutionellen Anlegern für rund 5 % Zinsen verschlungen wurden, kann einem nur Angst und Bange werden. Im Gegensatz zu den Banken steht im Versicherungsrecht ein probates Mittel für den Fall kränkelnder Lebensversicherungsgesellschaften seit jeher zur Verfügung: Der § 89 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).

Was besagt der § 89 (Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen) VAG?

Auszug: Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, dass dieses für die Dauer nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, die Vermeidung des Insolvenzverfahrens aber zum Besten der Versicherten geboten erscheint, so kann die Aufsichtsbehörde das hierzu Erforderliche anordnen, auch die Vertreter des Unternehmens auffordern, binnen bestimmter Frist eine Änderung der Geschäftsgrundlagen oder sonst die Beseitigung der Mängel herbeizuführen. Alle Arten Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf können zeitweilig verboten werden. Die Vorschriften der Insolvenzordnung zum Schutz von Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie von dinglichen Sicherheiten der Zentralbanken und von Finanzsicherheiten finden entsprechend Anwendung.

Tipp:

Vermeiden Sie den Abschluss kapitalbildender Versicherungen. Schließen Sie Ihre Versicherungsbedarf (Todesfall, Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit) ausschließlich über die Risikoversicherungen und suchen Sie sich eine gesonderte Anlage fürs Kapital und Sparen.

EU verpflichtet zur Kontrolle des Reifendrucks

Ab November 2014 müssen Neufahrzeuge nach Vorgabe der EU mit einem System ausgerüstet sein, das den Reifendruck dauerhaft überwacht.

Die neue EU-Verordnung zur Reifendruckkontrolle soll das Fahren mit platten Reifen verhindernNachdem bereits 2012 Zahlen des ADAC und TÜV Süd besagten, dass über 15 Mio. Fahrzeuge (PKW und Wohnmobile) in Deutschland mit zu geringem Fülldruck unterwegs seien, hat die EU zum Schutze der Verkehrsteilnehmer reagiert. Laut der Europäischen Union erhöht die Regelung die Verkehrssicherheit, da Reifenschäden schon vor der Panne erkannt werden können. Optimal gefüllte Reifen senken den Spritverbrauch, dadurch den CO2-Ausstoß und halten auch länger. Sobald das System einen fallenden Luftdruck feststellt, wird der Fahrer aufgefordert den Luftdruck anzupassen.

Technik / Kosten

Was sich zunächst gut anhört, geht natürlich an den Geldbeutel.

Es gibt zwei Varianten, die sich preislich erheblich unterscheiden:

  • RDKS-Sensoren: Die Originalsensoren der Autohersteller sollen in einer Preisspanne von 30 bis 120 Euro pro Stück liegen. Frei programmierbare Sensoren von Drittanbietern werden wohl mit 40 bis 50 Euro günstiger. Der Bundesverband Reifenhandel (BVR) geht bei einem Wechsel von Sensor-Reifen, abgesehen vom höheren Reifenpreis, von einem Arbeitsmehraufwand gegenüber herkömmlichen Reifen von 18 bis 25 Minuten aus. Dies sind bei einem Stundenlohn von 60 Euro 18 bis 25 Euro zusätzliche Kosten.
  • Ständiger Vergleich der Raddrehzahlen über die ABS-Sensoren: Hier werden die Raddrehzahlen andauernd über die ABS-Sensoren verglichen. Eine höhere Rotation bedeutet verringerten Luftdruck. Bei dieser Variante steigen die Kosten für die Reifen nicht an, weil keine Sensoren notwendig sind.

Angeblich soll sich der mögliche Mehraufwand von mehreren hundert Euro rechnen, da sich die Kosten durch geringeren Spritverbrauch und Reifenverschleiß schnell amortisieren. Laut BVR lasse sich die Laufleistung von Reifen im Durchschnitt fast verdoppeln. Bereits 0,6 Bar Unterdruck im Reifen führten zu etwa vier Prozent höheren Kraftstoffverbrauch, der sich auch einsparen ließe. Den Autoherstellern bleibt es freigestellt, welche RDKS-Variante sie einsetzen.

Fazit:

Angesichts der Zahlen des TÜV und ADAC wundert die Reaktion der EU nicht. Es ist beschämend, dass der heutige Fahrzeugführer nicht in der Lage ist für diese Kleinigkeit selbst zu sorgen, zumal er seinen Geldbeutel entscheidend entlasten könnte. Vielleicht wäre es sinnvoller, aber auch günstiger die Fahrzeugführer mit den gängigsten Basics des technischen Sachverstandes für das Fahrzeug vertraut zu machen. In Anfängen gibt es derartige Lehrinhalte ja schon im Rahmen des Fahrtrainings in einer Fahrschule. Nachbesserung in diesem Bereich wäre eine weitere Möglichkeit die Missstände zu beheben.

 

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EU-Parlament ebnet Weg für die Bankenunion

Die EU hat am 15. 4. 2014 nunmehr die Abwicklungsregeln für Banken beschlossen. Ziel dieser sog. Bankenunion ist es den Steuerzahler vor den Haftungsrisiken bei Pleiten der Finanzkonzerne zu bewahren. Dies sollen Richtlinien und Regeln zur Vermeidung von Bankenkrisen für alle 28 EU-Staaten erreichen. Diese sehen unter anderem vor:

  • Im Zuge der Bankenunion soll die Europäische Zentralbank die Aufsicht über die größten Banken übernehmenDie Abwicklung von Banken wird dem Einfluss nationaler und politischer Interessen entzogen
  • Die Europäische Zentralbank (EZB) übernimmt die Aufsicht über die größten Banken
  • Vorgegebener Abwicklungsmechanismus (SRM = Supplier Relationship Management) durch diese neue EU-Behörde. Ein fünfköpfiger Rat des SRM entscheidet über die notwendigen Maßnahmen und ist gegenüber den nationalen Aufsichtsbehörden weisungsberechtigt. Er startet zum 1.1. 2015.
  • Zur SRM gehört ein Abwicklungsfond (SRF) über 55 Mrd. €, der in den nächsten 8 Jahren aufgefüllt wird
  • Neue Regeln zur Einlagensicherung (künftig 0,8 % der geschützten Einlagen)
  • Banken haften mit 8 % ihres Eigenkapitals
  • Vorrangige Haftung der Aktionäre und Gläubiger
  • 100.000 Euro geschütztes Anlegerkapital je Kunde
  • Geringere Möglichkeiten nationaler Einflussnahme

Fazit:

Ob diese Maßnahmen zum gewünschten Erfolg führen, hängt im Wesentlichen von der Effizienz und richtigen Umsetzung der Aufsicht ab. Laut Auskunft ausgewiesener Experten sind die Bürger dann zu 80 % aus der “systemrelevanten Geiselhaft“ der Banken befreit. Schon die einfachsten Wertstellungs- und Bilanzierungstricks können ausreichen, der Aufsicht eine Werthaltigkeit vorzuspielen wo keine ist. Dazu gehört zum Beispiel die Vorgabe eines einheitlichen Geschäftsjahres. Das heißt, dass jedes Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12. läuft. Der einheitliche Stichtag, unter Berücksichtigung der Zeitzonen, verhindert, dass Vermögen nach der Abschlussbilanz zu anderen Partnern verschoben werden.

Eine umfassende, höchstmögliche strafrechtliche Haftung für die Verletzung der Aufsicht würde die betreffenden Protagonisten motivieren nach den Regeln eines ordentlichen Kaufmannes zu verfahren und den Taschenspielertricks der Bilanzschönung Einhalt gebieten. Was natürlich außer Acht bleibt, ist, dass der Steuerzahler nie zu einer Rettungsaktion verpflichtet war. Dies wurde durch die Politik befürwortet, da der wirtschaftliche Schaden sonst größer sei. Ob das tatsächlich so ist oder, ob „gutes Geld Schlechtem“ nachgeworfen wurde, werden wir nie erfahren oder aber erst dann, wenn es ohnehin zu spät ist. Wenn man den Naturgesetzen folgt, muss man sterben lassen was nicht überleben kann. Lebenserhaltende Maßnahmen sollte den Medizinern vorbehalten bleiben.

Zunächst wollen wir aber dieser Innovation eine Chance geben.

 

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Kostet das Gesetzesvorhaben der GroKo Lebensversicherungskunden Milliarden?

Vor der Wahl wurde noch versprochen, eine Regelung für die Lebensversicherungskunden zu finden, sie fair an den enormen „stillen Reserven“ der Lebensversicherungswirtschaft zu beteiligen und “generationengerecht im Interesse der Versichertengemeinschaft geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Risikotragfähigkeit und Stabilität der Lebensversicherungen zu treffen“.

Ergebnis:

In den nächsten Wochen wird ein Gesetz zur Verabschiedung vorgelegt, welches grundlegende Veränderungen bewirkt:

  • Der Versicherungsnehmer wird nicht mehr an den Bewertungsreserven beteiligt.
  • Senkung der max. Garantieverzinsung für Neuverträge
  • Höhere Versichertenbeteiligung an den Risikogewinnen (Sterblichkeitsgewinne)
  • Senkung der Vermittlungsprovision (oft gefordert, nie durchsetzbar)
  • Aktionäre sollen geringere Dividenden erhalten

Was ist eine Bewertungsreserve?

Dieser Begriff bedeutet in der Versicherungswirtschaft die Differenz zwischen Marktwert und Kaufpreis unter Berücksichtigung eventueller Abschreibungen. Es ist also die Differenz zwischen Markt- und Buchwert (Niedrigwert) einer Kapitalanlage. Diese Werte differieren, bedingt durch die ganzen Schrottpapiere und die letztendlich doch wieder durch die Rettungsschirme werthaltig gewordenen Investitionen, teilweise gewaltig.

Ein Schelm, der realistisch denkt: And the winner is, wen wundert es, „die Versicherer“.

Durch neue Gesetze werden Kunden von Lebensversicherungen zur Kasse gebetenDie mühsam seit 2008 über Jahre durch Gerichtsurteile erstrittene hälftige Beteiligung an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer des Kunden bei Kündigung oder regulärem Ablauf ihres Vertrags, 2013 waren das lt. Veröffentlichungen zufolge rund drei Milliarden Euro, soll nun kraft Gesetz abgeschafft werden. Bei hoch dotierten Versicherungspolicen kann diese Sonderzahlung deutlich mehr als zehntausend Euro erreichen. Diese Erträge, im Durchschnitt 10% der Auszahlungssumme, müssten die Versicherer nicht mehr auszahlen, wenn die große Koalition ihr Vorhaben umsetzt. Grotesk wenn man bedenkt, dass es sich hier um das Kapital des Kunden handelt. Nach bisherigen Schätzungen soll das den Versicherten allein in diesem Jahr über 2 Mrd. (2000 Millionen) kosten. Die großzügigen Verteilungsregeln sind nichts anderes als eine staatlich legitimierte Unterschlagung. So entgehen den Versicherten die Milliarden, denn es spielt keine Rolle, ob die Investition 1 Million oder 10 Millionen wert ist. Erst durch die Veräußerung wird diese stille Reserve wieder aktiviert. Immerhin besitzen die Lebensversicherer ein Anlagevermögen von über 740 Milliarden Euro. 10 Prozent, ob im oder auf Hundert gerechnet, ist eine erkleckliche Summe, um das Unvermögen der Manager und des politischen Personals kurzfristig zu kaschieren.

Der Tag der Verabschiedung des Gesetzes soll auch Stichtag der Gültigkeit sein. Es kommen dann nur noch die Kunden in den Genuss der Beteiligung der Bewertungsreserven, deren Verträge bereits abgelaufen sind bzw. gekündigt waren.

Fazit:

Nachdem die Banken sich in den letzten Jahren dadurch auszeichneten ihren Kunden statt einer fairen und umsichtigen Beratung zu erteilen mehr oder weniger faule Produkte unterzujubeln, holen sich die Lebensversicherer mit dem letztendlich gleichen Ziel ihren Versicherungsnehmern ihr Geld vorzuenthalten staatliche Unterstützung.

Hierzu muss man wissen, dass der Staat den Lebensversicherern zur Auflage macht einen großen Teil der Kundengelder in sogenannten mündelsicheren Anlagen anzulegen. Dazu gehören natürlich auch die Staatsanleihen. Somit sind die Lebensversicherer ein sehr wichtiger Käufer unserer Staatsanleihen, die ja ständig zur Schulden- und Zinsbewältigung ausgegeben werden.

Unabhängige Berater werden in der Versicherungs- und Finanzbranche immer wichtigerNun hat das niedrige Zinsniveau für den Schuldner (Staat) den Vorteil günstig Kapital zu bekommen, der Gläubiger (hier die Lebensversicherer) leidet jedoch unter sehr geringen Zinseinnahmen und kann dadurch weder den vertraglich garantierten Zins noch die exorbitant hohen Provisionen und Verwaltungsgebühren erwirtschaften. Erschwerend kommt hinzu, dass eine sehr hohe Stornoquote zu Prämienausfällen führt. Meist sind die bereits vergüteten Provisionen verloren, da die Vermittlerbranche nicht sonderlich liquide ist und die Versicherungsgesellschaften kaum Aussicht auf eine Rückzahlung haben. Auch haben verbraucherfreundliche Gerichtsurteile dafür gesorgt, dass der Versicherer auch bei Vertragsabbrüchen bzw. Stilllegungen den Versicherten an den „stillen Reserven“ beteiligen muss.

In dieser Situation wird Paulus zu Saulus und unterstützt seinen Verbündeten im Geiste, um einem notwendigen Lebensversicherungsrettungsschirm vorzubeugen. Tatsächlich bedeuten die letztjährigen Zusammenschlüsse nichts anderes, als die Tatsache, dass es schon Gesellschaften gibt, die alleine nicht mehr existieren konnten bzw. um eine systemrelevante Bedeutung, gleich der Banken, zu erreichen. Dies bedeutet nun „too big to fail“. Der Staat kann sich zur Rettung der Lebensversicherer nun kein Geld bei den Banken besorgen, da diese ja schon „pleite“ sind. Also bleibt nur derjenige übrig, der die Vermögen bzw. Einlagen hält, der Versicherungsnehmer.

Was man bei den Banken, wie der Teufel das Weihwasser, scheute, nämlich den Kleinsparer an der Sanierung zu beteiligen, wird nun schamlos mit den Lebensversicherten praktiziert. Hier trifft es ja überwiegend den Kleinsparer, der seit Jahrzehnten politikerseits aufgefordert wird, seine Altersversorgung privat aufzubauen. Die sogenannte Drei-Säulen-Theorie bedeutet, dass die Altersversorgung sich aus der Gesetzlichen, Privaten und Betrieblichen Versicherung zusammensetzt. Dies ist nach der erheblichen Einschränkung der steuerlichen Vorteile einer Kapital-Lebensversicherung, der nächste Großangriff auf die Rücklagen des gemeinen Volkes. Dieses Vorhaben beweist nun endgültig, dass die Politik keine Antwort auf die Überschuldungssituation unserer Systeme hat. Wenn man bedenkt, dass es schon Aufstände gab, als die Lehnsherren das Zehnte wollten, stellt sich die Frage, wie lange die Wohlstandslethargie noch anhält. Hat sich bisher nur noch keiner getraut zu sagen, dass wohl nur ein Urknall (andere nennen es Schuldenschnitt, wir kennen es als Währungsreform oder Neudeutsch ein Reset) zur Bewältigung notwendig ist?

Tipp:

Angesichts dieser Situation ist es von großer Bedeutung, dass der Versicherte einen ortsansässigen oder ortsnahen Berater seines Vertrauens hat, um durch eine gute Streuung seiner Spareinlagen sein Verlustrisiko zu minimieren. Hier sollte er darauf achten, dass sein Berater auch unabhängig beraten darf. Die objektivste Beratung ist jene, wobei der Berater für seine Beratung ein Honorar erhält, keine Vermittlungsprovision nehmen darf und für seine Beratung haften muss. Passende Berater für die Regionen Hamburg, Kiel und Flensburg findet man unter http://blog.tgi-partner.de/.

 

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