Kostet das Gesetzesvorhaben der GroKo Lebensversicherungskunden Milliarden?

Vor der Wahl wurde noch versprochen, eine Regelung für die Lebensversicherungskunden zu finden, sie fair an den enormen „stillen Reserven“ der Lebensversicherungswirtschaft zu beteiligen und “generationengerecht im Interesse der Versichertengemeinschaft geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Risikotragfähigkeit und Stabilität der Lebensversicherungen zu treffen“.

Ergebnis:

In den nächsten Wochen wird ein Gesetz zur Verabschiedung vorgelegt, welches grundlegende Veränderungen bewirkt:

  • Der Versicherungsnehmer wird nicht mehr an den Bewertungsreserven beteiligt.
  • Senkung der max. Garantieverzinsung für Neuverträge
  • Höhere Versichertenbeteiligung an den Risikogewinnen (Sterblichkeitsgewinne)
  • Senkung der Vermittlungsprovision (oft gefordert, nie durchsetzbar)
  • Aktionäre sollen geringere Dividenden erhalten

Was ist eine Bewertungsreserve?

Dieser Begriff bedeutet in der Versicherungswirtschaft die Differenz zwischen Marktwert und Kaufpreis unter Berücksichtigung eventueller Abschreibungen. Es ist also die Differenz zwischen Markt- und Buchwert (Niedrigwert) einer Kapitalanlage. Diese Werte differieren, bedingt durch die ganzen Schrottpapiere und die letztendlich doch wieder durch die Rettungsschirme werthaltig gewordenen Investitionen, teilweise gewaltig.

Ein Schelm, der realistisch denkt: And the winner is, wen wundert es, „die Versicherer“.

Durch neue Gesetze werden Kunden von Lebensversicherungen zur Kasse gebetenDie mühsam seit 2008 über Jahre durch Gerichtsurteile erstrittene hälftige Beteiligung an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer des Kunden bei Kündigung oder regulärem Ablauf ihres Vertrags, 2013 waren das lt. Veröffentlichungen zufolge rund drei Milliarden Euro, soll nun kraft Gesetz abgeschafft werden. Bei hoch dotierten Versicherungspolicen kann diese Sonderzahlung deutlich mehr als zehntausend Euro erreichen. Diese Erträge, im Durchschnitt 10% der Auszahlungssumme, müssten die Versicherer nicht mehr auszahlen, wenn die große Koalition ihr Vorhaben umsetzt. Grotesk wenn man bedenkt, dass es sich hier um das Kapital des Kunden handelt. Nach bisherigen Schätzungen soll das den Versicherten allein in diesem Jahr über 2 Mrd. (2000 Millionen) kosten. Die großzügigen Verteilungsregeln sind nichts anderes als eine staatlich legitimierte Unterschlagung. So entgehen den Versicherten die Milliarden, denn es spielt keine Rolle, ob die Investition 1 Million oder 10 Millionen wert ist. Erst durch die Veräußerung wird diese stille Reserve wieder aktiviert. Immerhin besitzen die Lebensversicherer ein Anlagevermögen von über 740 Milliarden Euro. 10 Prozent, ob im oder auf Hundert gerechnet, ist eine erkleckliche Summe, um das Unvermögen der Manager und des politischen Personals kurzfristig zu kaschieren.

Der Tag der Verabschiedung des Gesetzes soll auch Stichtag der Gültigkeit sein. Es kommen dann nur noch die Kunden in den Genuss der Beteiligung der Bewertungsreserven, deren Verträge bereits abgelaufen sind bzw. gekündigt waren.

Fazit:

Nachdem die Banken sich in den letzten Jahren dadurch auszeichneten ihren Kunden statt einer fairen und umsichtigen Beratung zu erteilen mehr oder weniger faule Produkte unterzujubeln, holen sich die Lebensversicherer mit dem letztendlich gleichen Ziel ihren Versicherungsnehmern ihr Geld vorzuenthalten staatliche Unterstützung.

Hierzu muss man wissen, dass der Staat den Lebensversicherern zur Auflage macht einen großen Teil der Kundengelder in sogenannten mündelsicheren Anlagen anzulegen. Dazu gehören natürlich auch die Staatsanleihen. Somit sind die Lebensversicherer ein sehr wichtiger Käufer unserer Staatsanleihen, die ja ständig zur Schulden- und Zinsbewältigung ausgegeben werden.

Unabhängige Berater werden in der Versicherungs- und Finanzbranche immer wichtigerNun hat das niedrige Zinsniveau für den Schuldner (Staat) den Vorteil günstig Kapital zu bekommen, der Gläubiger (hier die Lebensversicherer) leidet jedoch unter sehr geringen Zinseinnahmen und kann dadurch weder den vertraglich garantierten Zins noch die exorbitant hohen Provisionen und Verwaltungsgebühren erwirtschaften. Erschwerend kommt hinzu, dass eine sehr hohe Stornoquote zu Prämienausfällen führt. Meist sind die bereits vergüteten Provisionen verloren, da die Vermittlerbranche nicht sonderlich liquide ist und die Versicherungsgesellschaften kaum Aussicht auf eine Rückzahlung haben. Auch haben verbraucherfreundliche Gerichtsurteile dafür gesorgt, dass der Versicherer auch bei Vertragsabbrüchen bzw. Stilllegungen den Versicherten an den „stillen Reserven“ beteiligen muss.

In dieser Situation wird Paulus zu Saulus und unterstützt seinen Verbündeten im Geiste, um einem notwendigen Lebensversicherungsrettungsschirm vorzubeugen. Tatsächlich bedeuten die letztjährigen Zusammenschlüsse nichts anderes, als die Tatsache, dass es schon Gesellschaften gibt, die alleine nicht mehr existieren konnten bzw. um eine systemrelevante Bedeutung, gleich der Banken, zu erreichen. Dies bedeutet nun „too big to fail“. Der Staat kann sich zur Rettung der Lebensversicherer nun kein Geld bei den Banken besorgen, da diese ja schon „pleite“ sind. Also bleibt nur derjenige übrig, der die Vermögen bzw. Einlagen hält, der Versicherungsnehmer.

Was man bei den Banken, wie der Teufel das Weihwasser, scheute, nämlich den Kleinsparer an der Sanierung zu beteiligen, wird nun schamlos mit den Lebensversicherten praktiziert. Hier trifft es ja überwiegend den Kleinsparer, der seit Jahrzehnten politikerseits aufgefordert wird, seine Altersversorgung privat aufzubauen. Die sogenannte Drei-Säulen-Theorie bedeutet, dass die Altersversorgung sich aus der Gesetzlichen, Privaten und Betrieblichen Versicherung zusammensetzt. Dies ist nach der erheblichen Einschränkung der steuerlichen Vorteile einer Kapital-Lebensversicherung, der nächste Großangriff auf die Rücklagen des gemeinen Volkes. Dieses Vorhaben beweist nun endgültig, dass die Politik keine Antwort auf die Überschuldungssituation unserer Systeme hat. Wenn man bedenkt, dass es schon Aufstände gab, als die Lehnsherren das Zehnte wollten, stellt sich die Frage, wie lange die Wohlstandslethargie noch anhält. Hat sich bisher nur noch keiner getraut zu sagen, dass wohl nur ein Urknall (andere nennen es Schuldenschnitt, wir kennen es als Währungsreform oder Neudeutsch ein Reset) zur Bewältigung notwendig ist?

Tipp:

Angesichts dieser Situation ist es von großer Bedeutung, dass der Versicherte einen ortsansässigen oder ortsnahen Berater seines Vertrauens hat, um durch eine gute Streuung seiner Spareinlagen sein Verlustrisiko zu minimieren. Hier sollte er darauf achten, dass sein Berater auch unabhängig beraten darf. Die objektivste Beratung ist jene, wobei der Berater für seine Beratung ein Honorar erhält, keine Vermittlungsprovision nehmen darf und für seine Beratung haften muss. Passende Berater für die Regionen Hamburg, Kiel und Flensburg findet man unter http://blog.tgi-partner.de/.

 

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Kurzinfo: Tierhaftpflichtversicherung

Definition

Eine Tierhaftpflichtversicherung schützt den Halter eines Tieres gegen Schadensersatzansprüche Dritter aus dem Risiko der Tierhaltung, die nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes der Privathaftpflichtversicherung sind.

Was ist versichert?

Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Auch hier gilt die sogenannte Gefährdungshaftung, die nicht prüft, ob ein Selbstverschulden vorliegt. Entscheidend ist ausschließlich, ob das Tier einen Schaden verursacht hat. Es ist darauf zu achten, welche Tiere durch die Privathaftpflicht abgedeckt sind.

Tiere, die in der Privathaftpflicht mitversichert sind:

  • Eine Haftpflichtversicherung für den besten Freund des Menschen kann sich lohnen, wenn der Hund zum Beispiel einen Schaden anrichtet.Zahme und gezähmte kleine Haustiere
  • Bienen
  • Katzen
  • Nagetiere
  • Ziervögel

Tiere, die durch eine Tierhaftpflichtversicherung abgedeckt sind:

  • Hunde
  • Pferde
  • Rinder
  • sonstige Zug- und Reittiere

Versicherungssumme

Die höchstmögliche Deckungssumme wird auch hier empfohlen, mindestens jedoch 5 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Fazit

Die Prüfung der Haftungsfrage ist etwas für anerkannte Spezialisten. Generell hat die Versicherung stets die Kosten vor Augen. Somit erklärt es sich, dass objektiv unberechtigte Forderungen beglichen werden, wenn dies günstiger erscheint als einen größeren Schriftwechsel mit Anwälten oder gar Prozesse zu führen. Jeder Tierliebhaber kennt das spontane und unberechenbare Verhalten seines tierischen Freundes. Auch, wenn beispielsweise ein Biss des Hundes oder ein Tritt des Pferdes gegen ein Auto selten vorkommt, besteht das Risiko in der Unkalkulierbarkeit und wird daher sinnvollerweise mit einer Versicherung beseitigt. Lassen Sie sich von ihrem Privathaftpflichtversicherer eine Bestätigung über die beitragsfreie Mitversicherung ihres kleinen Haustieres geben. Natürlich in schriftlicher Form. So entgehen sie einer bösen Überraschung im Schadensfall. Ist das Haustier durch die Privathaftpflicht nicht mit abgedeckt, sollte man in vielen Fällen eine Tierhaftpflichtversicherung abschließen.

 

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Grundlagen der Rechtsschutzversicherung

Bei Rechtsproblemen oder Streitigkeiten vor einem Gericht, muss man für die entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten aufkommen. Zur Deckung dieses finanziellen Risikos gibt es die private Rechtsschutzversicherung, die in einem Rechtsschutzfall in Anspruch genommen werden kann. Ein besonders hohes Streitrisiko besteht im Beruf oder im Straßenverkehr. Um die anfallende Kosten und Risiken möglichst umfangreich abzusichern, sollte die Versicherungssumme möglichst hoch angesetzt werden. Allerdings sollte die Prämie in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im Schadensfall die Kosten eines GerichtsprozessesDefinition

Der Versicherer verpflichtet sich zur Übernahme rechtlicher Interessen und notwendiger Kosten im Rahmen des vereinbarten Vertragsumfangs auf Grundlage privatrechtlicher Verträge. Der Versicherungsnehmer entrichtet die Versicherungsprämie. Die Rechte und Pflichten der Vertragspartner werden im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), den Allgemeinen Rechtschutzbedingungen (ARB) und gegebenenfalls besonderen Bedingungen geregelt.

Wer ist versichert?

  • Versicherungsnehmer (bei Singletarif ausschließlich)
  • Ehepartner bzw. auf Antrag Lebenspartner
  • Kinder, minderjährig bzw. unverheiratete, in Ausbildung befindliche Volljährige

Welche Rechtschutzarten (Rechtschutzbausteine) gibt es?

Vorausgesetzt wird immer ein behaupteter oder tatsächlicher Rechtsverstoß. Die Leistungen der Rechtschutzversicherer können sich unterscheiden. In den nächsten Tagen stellen wir eine Übersicht von Rechtschutzbausteinen auf unserer Website bereit, die einzeln oder in Kombinationen versicherbar sind. Ein detailliertes Angebot muss dem Antrag in jedem Fall beigefügt werden, damit man in jedem Fall einen Überblick über die abgeschlossenen Bausteine erhält.

Wie immer gibt es auch bei den Rechtsschutzversicherern normale, auf Niederlassungen basierende Unternehmen, als auch Direktversicherer, die ähnlich wie Direktbanken meist nur telefonischen Service bieten, dafür aber teilweise günstigere Angebote haben. Zu den bekanntesten Anbietern von Rechtsschutzversicherungen gehören Versicherer wie Arag, Asstel, Allrecht oder auch Bavariadirekt.

 

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Kurzinfo: Wassersporthaftpflichtversicherung

Definition

Zum Wassersport im versicherungstechnischen Sinn gehören alle Sportarten, die in, auf oder unter dem Wasser stattfinden. Ebenfalls vorausgesetzt wird der flüssige Aggregatszustand. Sportarten auf Eis zählen somit nicht dazu.

Eine Wassersporthaftpflichtversicherung kann Schäden übernehmen, die beim Segeln entstehenWas ist versichert?

Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die einem Dritten durch fahrlässige Nutzung des Wassersportgerätes (motor- und / oder segelbetrieben) zugefügt werden. Versichert ist neben dem Halter auch der berechtigte Führer des Wassersportgerätes. Das Nutzen eines Ruder-, Tret- oder Paddelbootes ist in der Privathaftpflicht mitversichert. Besondere Achtung gilt dem Ausland. In Ferienländern wie Italien, der Schweiz oder Spanien zählt diese Versicherung zu den Pflichtversicherungen. Die Vorschriften über die Pflicht von Führerscheinen und Altersbeschränkungen sind ebenfalls zu beachten.

Beispiele des Wassersports, die über die Privathaftpflicht versichert sind:

  • Kajakfahren
  • Schnorcheln
  • Schwimmen
  • Tauchen
  • Wasserball
  • Tretbootfahren

Beispiele des Wassersports, die eine Wassersporthaftpflicht benötigen

  • Jet Ski
  • Kitesurfen
  • Rafting
  • Segeln
  • Surfen

Versicherungssumme?

Wir halten uns auch hier an die Standardempfehlung der höchstmöglichsten Deckungssumme. Als Standard gelten 5 Millionen Euro pauschal.

Fazit

Eigentlich gehört der Hinweis zum Abschluss einer solchen Versicherung zu den Obliegenheiten des Sportgeräteverkäufers. Verantwortlich für den erforderlichen Versicherungsschutz ist natürlich der Halter. Sie sollten sich bei ihrem Privathaftpflichtversicherer ein Angebot zur Erweiterung ihres Versicherungsschutzes einholen. Möglicherweise ist eine solche Zusatzversicherung günstiger als der Abschluss einer separaten Police.

 

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Kurzinfo: Kfz-Haftpflichtversicherung

Definition

Sie ist für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge verpflichtend vorgeschrieben. Diese Pflichtversicherung weicht von den üblichen Haftpflichtversicherungen ab, da hier das Kraftfahrzeug und nicht der Halter bzw. der Versicherungsnehmer versichert ist.

Was ist versichert?

Eine Kfz-Versicherung ist in Deutschland Pflicht und schützt vor Forderungen bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden

Sie übernimmt die Erstattung berechtigter und Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche Dritter von Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Auch hier haben wir eine Haftung durch Verschulden. Aber auch ohne Verschulden kann durch die sogenannte Gefährdungshaftung eine Inanspruchnahme erfolgen. Im Strassenverkehrsgesetz regelt §7, dass nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter aus der Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges haftet. Um die berechtigten Ansprüche Dritter zu erfüllen, geht sie immer in Vorleistung, auch wenn sie gegebenenfalls Regress von anderen Parteien fordert.  Die Höhe des Regresses ist zurzeit auf 5.000 € begrenzt. So erstattet die Kfz-Haftpflichtversicherung auch Schäden, die durch unberechtigte Fahrer (Diebstahl, Minderjährige) verursacht werden, auch wenn das Kraftfahrzeug erhebliche Mängel aufweist, die eventuell gegen die StVZO verstoßen.

Soweit das den Schaden verursachende Fahrzeug keinen gültigen Versicherungsschutz hat, gelten bestimmte Nachhaftungsfristen. Hier muss beispielsweise ein Versicherer bis zu 4 Wochen nach Beendigung des Vertrages zumindest im Rahmen der gesetzlichen Deckungssummen haften. Darüber hinaus steht die Verkehrsopferhilfe e.V. Hamburg zur Regulierung dieser Schäden zur Verfügung. Dies gilt auch für Schäden, bei denen der Schadenverursacher nicht ermittelt werden kann, also zum Beispiel nach Fahrerflucht.

Versicherungssumme

Die gesetzlichen Mindestsummen von 2,5 Millionen Euro für Personenschäden (bis 7,5 Millionen Euro bei Tötung oder Verletzung von drei und mehr Personen), 500.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden sind natürlich nicht ausreichend. Die aktuelle pauschale Deckungssumme beträgt zwischen 50 und 100 Millionen Euro. Die maximale Entschädigung pro Person liegt bei 8 bis 15 Mio. Für Ansprüche, die darüber hinaus gehen, haftet der Verursacher.

Fazit

Durch den Umstand der Pflichtversicherung gibt es nur die Wahl der Deckungssummen. Da die Prämiendifferenz derart geringfügige Unterschiede aufweist, muss immer die höchste Deckungssumme gewählt werden. Das wäre auch ein Grund die Versicherung zu wechseln.

 

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Kurzinfo: Produkthaftpflichtversicherung

Produkthaftpflichtversicherungen schützen vor Schadensersatz und dem damit verbundenen finanziellen Aufwand für ein Unternehmen und dessen PrdukteDefinition

Soweit das eigene Unternehmen Produkte herstellt und / oder vertreibt, ergeben sich finanzielle Risiken soweit das Produkt die zugesicherten Eigenschaften nicht erfüllt. Hier greift eine Produkthaftpflichtversicherung und übernimmt Schadensersatzforderungen, die aus bzw. bei bedingungsgemäßer Nutzung des jeweiligen Produktes entstehen. Sie ist auch eine Erweiterung der Betriebshaftpflichtversicherung.

Was ist versichert?

Versichert ist die Übernahme berechtigter und Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Ein Beispiel:

Der Fahrradhersteller hat Rahmen verbaut, die bei bedingungsgemäßer Verwendung brechen. Hier wird der konkrete Schaden übernommen. Darüberhinaus gibt es die Möglichkeit im Rahmen der Vorsorge eine Rückrufaktion zu starten, um die Schadenshöhe geringer zu halten

Versicherungssumme

Sie orientiert sich an Art, Menge und Wert des jeweiligen Produktes.

Fazit

Die Vorstellung davon, was eine Rückrufaktion an Kosten verursacht, bedingt die Notwendig und den Nutzen. Betriebswirtschaftliche Kosten-Nutzen Analysen übernehmen hier ganz klar die Entscheidung über einen Abschluss der Produkthaftpflichtversicherung. Ein Schadensfall kann bei allen Produkten schnell eintreten und vor allem bei großen Auflagen weitreichende Folgen für ein Unternehmen haben, wenn es dagegen nicht versichert ist.

 

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Kurzinfo: Privathaftpflichtversicherung

Definition

Versichert ist die Zahlung berechtigter und Abwehr unberechtigter Schadensforderungen aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegen den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes. Die Haftung jedes Bürgers ist gemäß §823 BGB nicht begrenzt und kann mit dieser Versicherung abgesichert werden.

Was ist versichert?

Eine Privathaftpflichversicherung bringt Sicherheit ins Leben und ist deshalb so wichtigVersichert sind fahrlässig, auch grob fahrlässig, verursachte Schäden aus dem typischen privaten Bereich. Hier ist auf die Abgrenzung zu beruflichen Hintergründen hinzuweisen. Ersetzt werden anerkannte Schäden sowie die Abwehr nicht ersatzpflichtiger Schäden aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Sie ist praktisch auch eine passive Rechtschutzversicherung. Sie haben als Versicherungsnehmer keinen Einfluss darauf, ob ihr Versicherer den Schaden zahlt oder gegebenenfalls prozessual ablehnt.

Im Rahmen der Basisversicherung ist die normale Tierhaltung mitversichert. Gemeint sind Tiere wie Hunde oder Pferde, wilde Tiere jedoch nicht. Das gleiche gilt für den Bereich der Kraftfahrzeuge. Ehemals als Benzinklausel benannt, sind Kfz mit einer höheren Geschwindigkeit als 6 km/h sowie versicherungspflichtige Kfz nicht versichert. Die Risiken als Fahrradfahrer sind dagegen versichert.

Beschränkt mitversichert sind auch:

  • Haftpflicht aus selbstbewohnter / m Wohnung / Haus (ausgenommen Abnutzung, Glasschäden)
  • Sportausübung (ausgenommen Jagd, Schützenverein)
  • Gewisse Vorsorgedeckung anderer Risiken bis zur Jahresfälligkeit

Allgemeine Diskussion wirft auch die Haftung auf, ob Fälle übernommen werden, bei denen Kinder den Schaden verursacht haben.

Hier sind zwei wesentliche Merkmale zu beachten:

  1. Kinder unter 7 Jahren, bzw. solche, denen die erforderliche Einsicht fehlt, sind deliktunfähig, das heißt, dass die Eltern hier nicht haften und somit keine Ersatzpflicht für sie und deren Privathaftpflicht besteht.
  2. Sind die Eltern ihrer angemessenen Aufsichtspflicht nachgekommen, besteht keine Haftungsgrundlage gegen die Eltern und deren Privathaftpflicht.

Die Privathaftpflichtversicherung hat sich in den letzten Jahrzehnten erheblich an die individuelle Lebenssituation des Versicherungsnehmers angepasst. Hier toben sich die Versicherungsgesellschaften in ihrer Freiheit zur Vertragsgestaltung richtig aus. Daher ist ein einfacher Vergleich der Versicherungsprämie nicht zielführend um den günstigsten Versicherungsschutz zu wählen.

Unterscheidungsmerkmale sind:

  • Anzahl versicherter Personen (Single, Familie mit und ohne Kinder)
  • Beruf (Beamter, öffentlich Bediensteter, Arbeiter)

Beispiele erweiteten Versicherungsschutzes:

Ausfalldeckung: Wenn ein rechtskräftiger Titel vorliegt und ihr Schuldner keine eigene Privathaftpflichtversicherung besitzt, erhalten sie über diese Deckungserweiterung ihren Schaden erstattet.

Deckung für deliktunfähige Kinder: Hierüber erlischt die Einrede der Deliktunfähigkeit. Für behinderte Kinder muss eine spezielle Erweiterung vereinbart werden, da sie oftmals eine solche Deckung über die normalen Altersbeschränkungen und die Volljährigkeit hinaus benötigen.

Ehrenamt: Jegliche Form der Ehrenämter müssen zusätzlich versichert werden.

Gefälligkeitsschäden: „Als ich geholfen habe, ist es passiert“. Wer kennt diese Situation nicht, dass gut gemeint oft nicht gut gemacht bedeutet. Ein Versicherungsschutz für durch unentgeltliche Gefälligkeiten, umgangssprachlich auch Nachbarschaftshilfe, eintretende Schäden, muss zusätzlich beantragt werden. Zu beachten ist, dass die Nachbarschaftshilfe im normalen Rahmen bleibt.

Mietsachschäden: Diese sind generell mit beschränkten Deckungssummen in der Basis mitversichert. Hier ist zu überprüfen, ob sie ausreichend ist oder erhöht werden muss. Beispiel: Ein durch den verursachten Wasserschaden entstandener Kollateralschaden ist versichert. Zeigt sich ein Wasserschaden erst nach einiger Zeit, tritt er also allmählich (Allmählichkeitsschaden) auf, ist er nicht versichert.

Schlüsselschäden: Oft haben Mietshäuser kostspielige Schließanlagen. Bei dem Verlust der Schlüssel muss oft die gesamte Schließanlage samt Ersatzschlüssel für die anderen Mieter ausgetauscht werden. Die hier anfallenden Kosten werden über diese Erweiterung versichert.

Versicherungssumme

Je höher desto besser.

Fazit

Angesichts der unbegrenzten Haftungspflicht gemäß §823 BGB sollte die Privathaftpflicht für jeden auch eine Pflicht sein. Eine gute und seriöse Beratung erkennen sie daran, dass ihr Berater dieses Thema priorisiert. Falls nicht, sollten sie sich eventuell einen anderen Berater suchen, denn die Dringlichkeit dieser Versicherung liegt auf der Hand.

 

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Kurzinfo: Jagdhaftpflichtversicherung

In Deutschland besteht für Jäger eine Versicherungspflicht, die auch Jagdhunde mit abdecken sollDefinition

In Deutschland ist die Voraussetzung eines Jagdscheines das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung. Sie muss der Laufzeit des Jagdscheins (meist 3 Jahre) entsprechen. Jedes Jahr muss eine Bestätigung der Versicherung der Aufsichtsbehörde unaufgefordert vorgelegt werden, damit einem der Jagdschein nicht wieder aberkannt wird.

Was ist versichert?

Versichert ist die Übernahme berechtigter und Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche von Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus dem Risiko des Jagdbetriebes. Diese Versicherung beinhaltet meist auch die Versicherung von Hunden oder Jagdvögeln. Diese „Jagdgehilfen“ unterliegen in der Grunddeckung immer einer zahlenmäßigen Beschränkung, was vor Versicherungsabschluss natürlich unbedingt in Erfahrung gebracht werden sollte.

Versicherungssumme

Gesetzlich vorgeschrieben sind im Moment unzureichende 500.000 Euro je Personen und 50.000 Euro je Sachschaden. Da aber auch hier die unbegrenzte Haftung gem. §823 BGB besteht, sind maximale Deckungssummen anzuraten

Fazit

Hier besteht wenig Raum zur Gestaltung. Diese Versicherung ist laut Gesetz einfach Pflicht. Unzeitgemäß sind die gesetzlichen Mindestdeckungssummen. Sollte der ein oder andere Politiker Schrotkugeln eines Mindestversicherten einfangen, bewegt sich da bestimmt was. Als Getroffener ist er ja dann Fachmann.

 

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