Kurzinfo: Kfz-Haftpflichtversicherung

Definition

Sie ist für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge verpflichtend vorgeschrieben. Diese Pflichtversicherung weicht von den üblichen Haftpflichtversicherungen ab, da hier das Kraftfahrzeug und nicht der Halter bzw. der Versicherungsnehmer versichert ist.

Was ist versichert?

Eine Kfz-Versicherung ist in Deutschland Pflicht und schützt vor Forderungen bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden

Sie übernimmt die Erstattung berechtigter und Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche Dritter von Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Auch hier haben wir eine Haftung durch Verschulden. Aber auch ohne Verschulden kann durch die sogenannte Gefährdungshaftung eine Inanspruchnahme erfolgen. Im Strassenverkehrsgesetz regelt §7, dass nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter aus der Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges haftet. Um die berechtigten Ansprüche Dritter zu erfüllen, geht sie immer in Vorleistung, auch wenn sie gegebenenfalls Regress von anderen Parteien fordert.  Die Höhe des Regresses ist zurzeit auf 5.000 € begrenzt. So erstattet die Kfz-Haftpflichtversicherung auch Schäden, die durch unberechtigte Fahrer (Diebstahl, Minderjährige) verursacht werden, auch wenn das Kraftfahrzeug erhebliche Mängel aufweist, die eventuell gegen die StVZO verstoßen.

Soweit das den Schaden verursachende Fahrzeug keinen gültigen Versicherungsschutz hat, gelten bestimmte Nachhaftungsfristen. Hier muss beispielsweise ein Versicherer bis zu 4 Wochen nach Beendigung des Vertrages zumindest im Rahmen der gesetzlichen Deckungssummen haften. Darüber hinaus steht die Verkehrsopferhilfe e.V. Hamburg zur Regulierung dieser Schäden zur Verfügung. Dies gilt auch für Schäden, bei denen der Schadenverursacher nicht ermittelt werden kann, also zum Beispiel nach Fahrerflucht.

Versicherungssumme

Die gesetzlichen Mindestsummen von 2,5 Millionen Euro für Personenschäden (bis 7,5 Millionen Euro bei Tötung oder Verletzung von drei und mehr Personen), 500.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden sind natürlich nicht ausreichend. Die aktuelle pauschale Deckungssumme beträgt zwischen 50 und 100 Millionen Euro. Die maximale Entschädigung pro Person liegt bei 8 bis 15 Mio. Für Ansprüche, die darüber hinaus gehen, haftet der Verursacher.

Fazit

Durch den Umstand der Pflichtversicherung gibt es nur die Wahl der Deckungssummen. Da die Prämiendifferenz derart geringfügige Unterschiede aufweist, muss immer die höchste Deckungssumme gewählt werden. Das wäre auch ein Grund die Versicherung zu wechseln.

 

Bild: Naypong / FreeDigitalPhotos.net

2 Kommentare

    • BERUF-CONTI auf 25. August 2015 bei 14:14
    • Antworten

    Sehr informativer Artikel. Man sollte sich in jedem Falle bei Vertragsabschluss genau informieren, was von der Versicherung getragen wird.

    • AXA-BETRIEB auf 25. August 2015 bei 15:55
    • Antworten

    Guter, übersichtlicher Beitrag, der schnell über die KFZ-Versicherung informiert.

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