Kurzinfo: Amts- und Diensthaftpflichtversicherung

Definition

Hier handelt es sich um eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung, für die mit hoheitlichen Aufgaben betrauten Bediensteten. Meist sind das Beamte. Sie schützt vor Regressforderungen des / der Dienstherren im Falle einfacher oder grober Fahrlässigkeit.

Der Arbeitgeber bzw. Dienstherr muss dem Kernbereich des öffentlichen Dienstes zuordenbar sein. Dies sind meist Gebietskörperschaften, Anstalten, Körperschaften oder Stiftungen des öffentlichen Rechtes. Erzieher, Kindergärtner und Lehrer bilden hier eine Ausnahme.

Was ist versichert?

Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch fahrlässige bzw. grob fahrlässige Handlungen entstehen und Schadensersatzansprüche durch geschädigte Dritte und / oder Regressansprüche durch den Dienstherren nach sich ziehen. Eine Absicherung gegen den Verlust von Schüsseln der Diensträume, Schäden durch den Gebrauch von Dienstfahrzeugen oder der Verlust hoheitlichem Eigentums ist optional möglich. Hier ist zu beachten, dass die jeweiligen Dienstverträge genau regeln, wann und in welcher Höhe der Dienstherr Regressansprüche geltend machen kann.

Beispiele:

  • Aufsichtspflichtverletzung eines Lehrers bei der Pausenaufsicht
  • Falschberatung eines Bürgers durch einen Beamten
  • sogenannte Begleit- oder Kollateralschaden durch Polizei oder Bundeswehr

 

Zielgruppen (Auszüge)

Für Beamte kann sich eine Amts- und Diensthaftpflichtversicherung lohnenÖffentlich Bedienstete in

  • Bundeswehr
  • Forschungsanstalten
  • Forstwesen
  • Grenzschutz
  • Heilberufen
  • Justiz
  • Kindertagesstätten
  • Kirchen
  • Polizei
  • Schulen
  • Umweltämtern
  • Universitäten
  • Verwaltungen
  • Zoll
  • etc

Versicherungssumme

Die Mindesthöhe ergibt sich aus der möglichen Haftung, die der Dienstvertrag bzw. gesetzliche Regelungen oder Vorschriften vorgeben. Bei Personen- und Sachschäden bieten sich 50 Millionen Euro an. Wenn man die Deckungssumme pauschal abschließt, ist der Vermögensschaden in dieser Höhe mitversichert. Die Höchstsumme je Person sollte 20 Miollionen Euro nicht unterschreiten.

Fazit

Diese Versicherung wird bisher selten in Anspruch genommen. Aus diesem Grund sind die Versicherungsprämien auch sehr günstig. Einige Versicherer bieten diesen Versicherungsschutz als Ergänzung zur Privathaftpflichtversicherung an.

Angesichts der zunehmenden Möglichkeiten zur Überprüfung von Amtsvorgängen erscheint der Abschluss dieser “Berufshaftpflichtversicherung“ für unerlässlich. Besonders das tragische Unglück vom 24. Juli 2010 in Duisburg während der Loveparade zeigt, welche Ausmaße grob fahrlässige Planungen und Aufsichten verursachen können. In dem nun folgenden Prozess geht es nicht nur um die strafrechtliche Aufarbeitung, sondern er dient auch im Ergebnis als Grundlage, um zivilrechtliche Forderungen zu begründen.

 

Bild: © Uwe Schlick / PIXELIO

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