Grundlagen der Haftpflichtversicherung (Teil 2)

Kann ein Rettungsschirm für das Auto oder das Haus sein: Eine Haftpflichtversicherung.

Die Versicherungspflicht

Für die Ausübung besonders gefährlicher Berufe, Hobbys, das Halten von Kraftfahrzeugen etc. wird das Bestehen einer entsprechenden Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Im Falle des nicht Bestehens dieses Versicherungsschutzes ist die entsprechende Ausübung untersagt und verboten. Hier ist besonders auf die Folgen eines Mahnverfahrens wegen Nichtzahlung der Versicherungsprämie zu achten, die innerhalb gewisser Fristen automatisch das Erlöschen des Versicherungsschutzes zur Folge hat. Auch muss ich darauf achten, in welchem Teil der Welt ich mich aufhalte. Die aktuell jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen regeln die Versicherungspflicht.

Ein Beispiel:

Die Wassersporthaftpflichtversicherung ist in großen Teilen Europas vorgeschrieben, in Deutschland jedoch nicht.

Arten dieser Haftpflicht sind z. B.

  • Amtshaftpflichtversicherung / Diensthaftpflichtversicherung
  • Berufshaftpflichversicherung (Ärzte, Anlageberater, Juristen, Notare)
  • Jagdhaftpflichtversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Sportboothaftpflichtversicherung

Freiwillige Versicherung

Ungeachtet, ob Pflicht oder freiwillig, ergeben sich die Risiken aus der individuellen Tätigkeit und des persönlichen Besitzes und Eigentums.

Arten dieser Haftpflicht sind z.B.

  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • Berufshaftpflichthaftpflichtversicherung (z.B. für Tagesmütter)
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
  • Private Haftpflichtversicherung (die Basis für jede/n Volljährige/n)
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung
  • Wassersporthaftpflichtversicherung

Was ist versichert?

Versichert sind:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Ein Personenschaden ist ein versicherter, ersatzpflichtiger Schaden im Rahmen der Haftpflichtversicherung, der die Verletzung, die Gesundheitsschädigung oder den Tod von Menschen zur Folge hat.

Ein Sachschaden ist ein versicherter, ersatzpflichtiger Schaden im Rahmen der Haftpflichtversicherung, der die Substanzschädigung oder Vernichtung von Sachen zur Folge hat.

Ein Vermögensschaden ist ein versicherter, ersatzpflichtiger Schaden im Rahmen der Haftpflichtversicherung, der weder eine Person noch eine Sache unmittelbar schädigt, jedoch durch schuldhaftes Verhalten einem anderen gegenüber einen finanziellen Schaden zur Folge hat. Dabei unterscheidet man zwischen „echten“ Vermögensschäden und Sach- bzw. Personenfolgeschäden, die als „unechte“ Vermögensschäden bezeichnet werden.

Wie hoch sind die Versicherungssummen?

Durch die meist unbegrenzte Haftung sollten wir auch die unbegrenzte bzw. höchstmöglichste Versicherungssumme auswählen. Wir finden oft den Begriff der „Unbegrenzten Deckungssumme“, die jedoch meist mit einer Einschränkung von maximal 7,5 Millionen Euro je Schadensfall oder ähnlichem behaftet ist. Dabei ist darauf zu achten, dass die Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gilt.

 

Bild: renjith krishnan / FreeDigitalPhotos.net

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