Definition Hier handelt es sich um eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung, für die mit hoheitlichen Aufgaben betrauten Bediensteten. Meist sind das Beamte. Sie schützt vor Regressforderungen des / der Dienstherren im Falle einfacher oder grober Fahrlässigkeit. Der Arbeitgeber bzw. Dienstherr muss dem Kernbereich des öffentlichen Dienstes zuordenbar sein. Dies sind meist Gebietskörperschaften, Anstalten, Körperschaften oder Stiftungen des …