Definition Sie ist für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge verpflichtend vorgeschrieben. Diese Pflichtversicherung weicht von den üblichen Haftpflichtversicherungen ab, da hier das Kraftfahrzeug und nicht der Halter bzw. der Versicherungsnehmer versichert ist. Was ist versichert? Sie übernimmt die Erstattung berechtigter und Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche Dritter von Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Auch hier haben wir eine Haftung durch Verschulden. …