Definition Hierbei handelt es sich eigentlich um eine spezielle Erweiterung der Betriebshaftpflicht. Sie ist auf die speziellen Anforderungen beratender Berufe ausgerichtet. Was ist versichert? Versichert ist die Übernahme berechtigter und Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Beratung oder fahrlässiger Handlung bei der Berufsausübung. Da es sich um die Regulierung von Vermögensschäden handelt, spricht man auch von …