EU-Parlament ebnet Weg für die Bankenunion

Die EU hat am 15. 4. 2014 nunmehr die Abwicklungsregeln für Banken beschlossen. Ziel dieser sog. Bankenunion ist es den Steuerzahler vor den Haftungsrisiken bei Pleiten der Finanzkonzerne zu bewahren. Dies sollen Richtlinien und Regeln zur Vermeidung von Bankenkrisen für alle 28 EU-Staaten erreichen. Diese sehen unter anderem vor:

  • Im Zuge der Bankenunion soll die Europäische Zentralbank die Aufsicht über die größten Banken übernehmenDie Abwicklung von Banken wird dem Einfluss nationaler und politischer Interessen entzogen
  • Die Europäische Zentralbank (EZB) übernimmt die Aufsicht über die größten Banken
  • Vorgegebener Abwicklungsmechanismus (SRM = Supplier Relationship Management) durch diese neue EU-Behörde. Ein fünfköpfiger Rat des SRM entscheidet über die notwendigen Maßnahmen und ist gegenüber den nationalen Aufsichtsbehörden weisungsberechtigt. Er startet zum 1.1. 2015.
  • Zur SRM gehört ein Abwicklungsfond (SRF) über 55 Mrd. €, der in den nächsten 8 Jahren aufgefüllt wird
  • Neue Regeln zur Einlagensicherung (künftig 0,8 % der geschützten Einlagen)
  • Banken haften mit 8 % ihres Eigenkapitals
  • Vorrangige Haftung der Aktionäre und Gläubiger
  • 100.000 Euro geschütztes Anlegerkapital je Kunde
  • Geringere Möglichkeiten nationaler Einflussnahme

Fazit:

Ob diese Maßnahmen zum gewünschten Erfolg führen, hängt im Wesentlichen von der Effizienz und richtigen Umsetzung der Aufsicht ab. Laut Auskunft ausgewiesener Experten sind die Bürger dann zu 80 % aus der “systemrelevanten Geiselhaft“ der Banken befreit. Schon die einfachsten Wertstellungs- und Bilanzierungstricks können ausreichen, der Aufsicht eine Werthaltigkeit vorzuspielen wo keine ist. Dazu gehört zum Beispiel die Vorgabe eines einheitlichen Geschäftsjahres. Das heißt, dass jedes Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12. läuft. Der einheitliche Stichtag, unter Berücksichtigung der Zeitzonen, verhindert, dass Vermögen nach der Abschlussbilanz zu anderen Partnern verschoben werden.

Eine umfassende, höchstmögliche strafrechtliche Haftung für die Verletzung der Aufsicht würde die betreffenden Protagonisten motivieren nach den Regeln eines ordentlichen Kaufmannes zu verfahren und den Taschenspielertricks der Bilanzschönung Einhalt gebieten. Was natürlich außer Acht bleibt, ist, dass der Steuerzahler nie zu einer Rettungsaktion verpflichtet war. Dies wurde durch die Politik befürwortet, da der wirtschaftliche Schaden sonst größer sei. Ob das tatsächlich so ist oder, ob „gutes Geld Schlechtem“ nachgeworfen wurde, werden wir nie erfahren oder aber erst dann, wenn es ohnehin zu spät ist. Wenn man den Naturgesetzen folgt, muss man sterben lassen was nicht überleben kann. Lebenserhaltende Maßnahmen sollte den Medizinern vorbehalten bleiben.

Zunächst wollen wir aber dieser Innovation eine Chance geben.

 

Bild: noppasinw / FreeDigitalPhotos.net

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